Hinweis 'private Wetterstation" auf Homepage

Fragen, Anregungen zur PC-Wetterstations-Software

Moderatoren: Werner, Tex, weneu

Antworten
Lucky

Hinweis 'private Wetterstation" auf Homepage

Beitrag von Lucky »

Auf vielen Wetterseiten findet man folgenden Hinweis :
.... ist eine rein private Wetterstation. Für die Richtigkeit der Werte übernimmt der Autor keine Haftung.
...
Wie sinnvoll bzw.wichtig ist das eigentlich ?
Hat jemand schon negative Erfahrungen gemacht weil der Hinweis fehlte ?

mfg.
Thomas
Marcus P

Beitrag von Marcus P »

Hi Thomas,

ich habe auch diesen Hinweis auf meiner Seite! Ich habe ihn deshalb gemacht, da sich die Anfragen von Leute, in Sachen laufender Gerichtsverfahren oder Versicherungsschäden, ständig häuften.
Da man aber mit unseren "nicht Amtlich anerkannten Geräten" keine rechtskräftigen Aussagen machen kann, habe ich, um weitere Anfragen zu verhindern, diesen Hinweis auf meine Page gemacht.

Das klappt aber bei manchen Leuten leider auch nicht, da es wohl am Lesen scheitert ;).

Ich hatte auch schon zwei Bewerbungen, eine Bewerbung um einen Praktikumsplatz bei meiner Wetterstation und eine von einem Bauingenieur.

Desweiteren ist es leider in Deutschland so, dass man wegen jeden Scheiss, abgemahnt werden kann. Deutschland ist auch das einzigste Land indem man schon mit der ersten Abmahnung, Geld fordern kann und wie heisst es so schön, "unwissenheit schütz vor Strafe nicht".

Ich war damals z.B. betroffen, weil das tolle europäische Patentamt, irgendjemanden, ein Patent auf das führen von Autokennzeichen in Domainnamen gegeben hat, obwohl das Deutsche Patentamt das abgelehnt hatte. Habe dann, "weil ich ja in Deutschland auch alle Patente kennen muss", keine Abmahnung auf Unterlassung bekommen, sondern gleich ne Abmahnung mit einer Geldforderung über 1114 Eur. (wegen dem BO für Bochum in meinem Domainnamen.)Zum Glück war er mit über 6000 Abmahnungen , unterandern auch Städte und Behörden, zu gierig und ist schön auf die Schnauze gefallen. Dieses dubiose Patent existiert aber immer noch, es wird noch dagegen geklagt.

Deswegen finde ich: lieber mal ein bißchen mehr Rechtskram auf der Homepage, als nachher ordentlich Geld bezahlen zu müssen.

Zur Belustigung oder wohl eher zum heulen, kannst Du Dir ja mal bei Abmahnwelle.de anschauen, weswegen Leute Abgemahnt wurden.

Ich rate auch jeden Dringend davon ab, irgendwelche Grafiken(z.B. Radar -oder Satbilder aber auch Wettericons) von fremden Wetterseiten (besonders kommerzielle) bei sich direkt einzubauen (also nur die Grafik ohne die eigentliche Seite), es sei den er hat die schriftliche Genehmigung des Betreibers.
Es gibt schon mehrere Fälle, wo das richtig teuer wurde.

Gruß

Marcus
Lucky

Beitrag von Lucky »

Nur ein kurzer Kommentar :
Wahnsinn. Sachen gibt's die, die gibt's gar nicht.
Schöne Pfingsten,
Thomas
Rene78

Beitrag von Rene78 »

Ich rate auch jeden Dringend davon ab, irgendwelche Grafiken(z.B. Radar -oder Satbilder aber auch Wettericons) von fremden Wetterseiten (besonders kommerzielle) bei sich direkt einzubauen (also nur die Grafik ohne die eigentliche Seite), es sei den er hat die schriftliche Genehmigung des Betreibers.
Es gibt schon mehrere Fälle, wo das richtig teuer wurde.
Wenn man die Quelle unter der Grafik angibt müsste das im normalfall doch ausreichen oder irre ich mich da?

grüße René
Marcus P

Beitrag von Marcus P »

Hi Rene,

ich bin kein Rechtsexperte und kann deshalb auch hier keine Ratschläge geben (das sollte man Experten überlassen).
Ich meine aber mal gelesen zu haben, dass die Quellenangabe bei Bilder nicht gleichzusetzen ist mit einem Zitat. Es ist meiner Meinung nach immer besser, lieber vorher den Eigentümer zu fragen und auch die AGB oder Nutzungsbedingungen zu lesen.
Was ich, denke ich mit Sicherheit aber, bei Dir sagen kann ist, das Wetteronline laut ihrer Nutzungsbedingungen es NICHT duldet, das Du nur Radargrafiken von denen nutzt! In Ihren Nutzungsbedingungen steht eindeutig, dass man zwar auf einen bestimmten Inhalt "linken" darf, jedoch nur, wenn das gesamte Frameset mitgeladen wird, alles andere bedarf der schriftlichen Genehmigung. Solltes Du die Genehmigung nicht haben, so solltes Du echt Vorsichtig sein, auch wenn Wetteronline, meines Wissens nach bis jetzt noch nicht auffällig war in Sachen Abmahnung, aber das heisst ja nix. :(

Siehe auch hier 2. Absatz

http://www.wetteronline.de/nutzung.htm

Was auch oft gemacht wird, ist das öffnen fremder Seiten im eigenem Frameset, das ist erstmal, laut NETIQUETTE, nicht besonders fair und ausserdem erweckt es laut manchen Rechtspruch den Eindruck, als gehöre die Information zur eigenen Seite, ist also in manchen Augen irreführung, auf GUT DEUTSCH, sich mit fremden Federn schmücken.

Wie gesagt, hört sich alles spießig an, aber wenn man selber mal damit konfrontiert wird, lernt man ne Menge durch das Internet dazu und unsere Deutsche Rechtssprechung hat halt noch viele Lücken, die so mancher findige Anwalt oder Abzocker gnadenlos nutzt.

Das hier spiegelt nur meine Meinung wieder und ist keine verbindliche Rechtsauskunft!!!!

Zum Thema "fremde Grafik und Quellenangabe" mache ich mich mal schlau.

Ich wollte hier auch keine Panik verbreiten, nur einigen Leuten ne Menge Ärger ersparen.

Gruß

Marcus
Zuletzt geändert von Marcus P am 31 Mai 2004 00:51, insgesamt 4-mal geändert.
Marcus P

Beitrag von Marcus P »

Hi,

nochmal ich :) zum Thema Quellenangabe und Fremdgrafiken.

Also bei allen was ich bis jetzt im Netz gefunden habe, steht immer:

Nur eine Quellenangabe ohne vorherige Einwilligung des Autors oder Urhebers einer Grafik ist nicht ausreichend!!! Es bedarf in jeden Fall die Einwilligung des Autors.

Das ist das, was ich bis jetzt gefunden habe.

Wie immer ohne Anspruch auf Richtigkeit ;) ( der Satz muss leider auch sein :( )

Ich hoffe, dass es in unseren Reihen jemanden gibt, der sich damit besser auskennt.


Marcus
Marcus P

Beitrag von Marcus P »

Noch mal was zum Thema Selbstverständlichkeit.

Nur um mal zu Zeigen, das nicht alles heutzutage Selbstverständlich ist.

Selbst das benutzen des Stadtwappens, seiner Heimatstadt, auf der eigenen Homepage ist genehmigungspflichtig, ich bin auch nur durch Zufall darauf gestoßen:

Auzug aus dem Impressum der Stadt Bochum

Quelle:http://www.bochum.de/bochum/bomail.htm

Verwendung des Stadtwappens und Bochum-Logos

Das Recht zur Führung eines Stadtwappens (§ 14 Gemeindeordnung NW) ist Ausfluss der Stellung der Gemeinde als Hoheitsträger.
Das Recht ein Wappen zu führen, ist durch § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geschützt.
Bei Verletzung dieses Rechtes wird die Stadt Bochum ihre Ansprüche aus § 12 BGB auf Unterlassung geltend machen.

Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten ist daher bei einer beabsichtigten Verwendung des Stadtwappens und/oder des Logos vorab die Erlaubnis der Stadt Bochum einzuholen. Die Nutzung kann für private nicht kommerzielle Homepages und Druckerzeugnisse erlaubt werden.
Auf diesen Seiten darf nicht der Eindruck erweckt werden, es handele sich um offizielle Seiten der Stadt Bochum bzw. durch sie autorisierte Publikationen.


Ich hatte eigentlich immer gedacht, da ich hier Geboren wurde und auch noch hier wohne und zumal auch sehr Heimatverbunden bin, das es doch eine Selbstverständlichkeit ist, das Wappen meiner Heimatstadt zu benutzen. ....So wird man eines besseren belehrt

Ich muss aber noch dazu sagen, das es kein Problem war, die Erlaubnis der Stadt Bochum zu bekommen, ganz im gegenteil, ich habe eine sehr nette E-Mail mit der Erlaubnis erhalten und wurde auch noch in die Linkliste der Stadt Bochum aufgenommen, was ich echt Klasse fand!!!!!

Das war dann mal ein positives Beispiel, aber das ist leider die Ausnahme.

So, jetzt ist aber Schluss mit dem Rechtskram ;)

Gute Nacht

Marcus
Benutzeravatar
weneu
Site Admin
Beiträge: 11572
Registriert: 22 Feb 2002 01:00
Wohnort: Donauwörth
Danksagung erhalten: 18 mal
Kontaktdaten:

Beitrag von weneu »

Hallo Marcus,
dazu auch noch ein kleiner Kommentar zum Thema Stadtwappen:
Ich hatte auch schon mal überlegt, auf meiner Seite links oben das Wappen der Stadt Donauwörth einzufügen, da ich es auf anderen Seiten schon sah und es mir (auch als Identifizierungsmerkmal) ganz gut gefiel.
Da ich ein vorsichtiger Mensch bin, habe ich zuvor bei der Stadt angefragt. Ergebnis (im Amtsdeutsch, das ich dir ersparen möchte):
Ich bin nicht befugt, das Wappen der Stadt oder des Landkreises einzufügen und es wird mir auch nicht erlaubt.
Dann habe ich es eben sein lassen. Ich war nur verwundert, denn es gibt auch eine Reihe von Städten, die eigentlich ganz froh sind, wenn auf ihr "Vorhandensein" auf diese Art und Weise hingewiesen wird.
Marcus P

Beitrag von Marcus P »

Hi Werner,

mmhhh, ich sehe das genauso wie Du, zumal Donauwörth mit seinen etwas mehr als 18000 Einwohnern nicht gerade eine Großstadt ist.
Da sollte die Stadtverwaltung doch froh sein, wenn jemand noch "Werbung" macht und dann noch zusätzlich einen Bürgerservice anbietet.

So manchen Bürokraten ist einfach nicht mehr zu helfen :(, haben die es den wenigstens begründet?

Gruß

Marcus
Benutzeravatar
weneu
Site Admin
Beiträge: 11572
Registriert: 22 Feb 2002 01:00
Wohnort: Donauwörth
Danksagung erhalten: 18 mal
Kontaktdaten:

Beitrag von weneu »

Hallo Marcus,
begründet wurde es damals schon, kann mich gar nicht mehr so genau erinnern. Es war das übliche "Juristenkauderwelsch" mit "Hoheitsträger" usw.
Da aber meine Glückseligkeit nicht davon abhing (ich wollte eigentlich mehr der Stadt einen Gefallen erweisen), bin ich der Sache nicht mehr weiter nachgegangen.
Marcus P

Beitrag von Marcus P »

Hi Werner,

dann hätte ich auch keinen Bock mehr da noch weiter nach zu haken.
Wer nicht will der hat schon, ist die Stadt Donauwörth selbst schuld !

Da will man schon seiner Stadt einen Gefallen tun und die stellt sich so an...... ne, habe ich kein Verständnis für. :(

Gruß

Marcus
Theo

Beitrag von Theo »

weneu hat geschrieben:Es war das übliche "Juristenkauderwelsch" mit "Hoheitsträger" usw.
Hallo,
ich hoffe, jetzt nicht noch mehr Staatsverdrossenheit zu erzeugen, aber es ist wirklich so, dass die offiziellen Wappen nur vom offiziellen Träger benutzt werden dürfen. Aber...
_____________________________________________________________
Zitat aus einer Newsgroup:
> Hallo zusammen,
> ist das Darstellen von Wappen und Flaggen auf der Homepage zulässig?
> Als Beispiellink: http://www.wendelstein.com/parteien/ju/ .
> Hier wird bei der "Jungen Union - also die kleinen CSU´ler" das Bayrische
> Wappen verwendet.
> Dürfen Parteien oder sogar Privatleute dies?

Ich weiß nicht wie es in Bayern geregelt ist, aber in NRW ist
nichtstaatlichen Stellen das Führen des NRW-Landeswappen nicht erlaubt.

Um das Problem zu umgehen, gibt es leicht verändertes "Wappenzeichen",
das jedermann nutzen darf.

Zitat Ende_____________________________________________________


Zitat Anfang offizielle Seite NRWs__________________________________
http://www.nrw.de/01_land_nrw/11_land_u ... andwap.htm dazu:

Wappen und Flaggen sind Hoheitszeichen. Sie gehören zu den klassischen politischen Symbolen, mit denen sich ein Staat nach außen kenntlich macht und über die staatliches Zusammengehörigkeitsgefühl (Landesbewusstsein) geschaffen und manifestiert werden soll.

Das Wappen des Landes NRW besteht aus drei Feldern, je eines für die drei territorialen Bausteine des Landes. Es zeigt in der linken Hälfte auf grünem Feld einen silbernen Wellenbalken als Versinnbildlichung des Rheinstroms (Rheinland). Auf der rechten Hälfte in rotem Feld ein springendes silbernes Pferd (Westfalen). Unten liegt in einer eingebogenen silbernen Spitze eine fünf-blätterige rote Rose mit goldenem Butzen und fünf goldenen Kelchblättern (Lippe). Das Wappen wurde am 5.2.1948 in seiner heutigen Form eingeführt und am 10.3.1953 mit dem "Gesetz über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge" gesetzlich verankert. Um die freie Verwendung des Wappens zu ermöglichen, dessen unbefugte Benutzung nach § 124 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom 2.1.1975 mit Strafe bedroht ist, gab der Innenminister am 17.2.1984 durch einen Runderlass ein verändertes "NRW-Wappenzeichen" zur Verwendung durch jedermann frei. Im Schild stehen die Figuren des Landeswappens als Konturen vor den grün-weiss-roten Landesfarben.
Zitat Ende NRW-Seite____________________________________________

Es gibt also offizielle Wappen, die nur der Wappenträger einsetzten darf, jemand anderes begeht tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit, die mit Strafe bedroht ist.
Wer aber auf sich was hält, sollte zumindestens Wappenzeichen für die Öffentlichkeit anbieten, die dem offiziellem Wappen zwar ähnlich sehen, deren Benutzung aber öffentlich erlaubt ist.

Gruss
Theo
Antworten