weneu hat geschrieben:Es war das übliche "Juristenkauderwelsch" mit "Hoheitsträger" usw.
Hallo,
ich hoffe, jetzt nicht noch mehr Staatsverdrossenheit zu erzeugen, aber es ist wirklich so, dass die offiziellen Wappen nur vom offiziellen Träger benutzt werden dürfen. Aber...
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Zitat aus einer Newsgroup:
> Hallo zusammen,
> ist das Darstellen von Wappen und Flaggen auf der Homepage zulässig?
> Als Beispiellink:
http://www.wendelstein.com/parteien/ju/ .
> Hier wird bei der "Jungen Union - also die kleinen CSU´ler" das Bayrische
> Wappen verwendet.
> Dürfen Parteien oder sogar Privatleute dies?
Ich weiß nicht wie es in Bayern geregelt ist, aber in NRW ist
nichtstaatlichen Stellen das Führen des NRW-Landeswappen nicht erlaubt.
Um das Problem zu umgehen, gibt es leicht verändertes "Wappenzeichen",
das jedermann nutzen darf.
Zitat Ende_____________________________________________________
Zitat Anfang offizielle Seite NRWs__________________________________
http://www.nrw.de/01_land_nrw/11_land_u ... andwap.htm dazu:
Wappen und Flaggen sind Hoheitszeichen. Sie gehören zu den klassischen politischen Symbolen, mit denen sich ein Staat nach außen kenntlich macht und über die staatliches Zusammengehörigkeitsgefühl (Landesbewusstsein) geschaffen und manifestiert werden soll.
Das Wappen des Landes NRW besteht aus drei Feldern, je eines für die drei territorialen Bausteine des Landes. Es zeigt in der linken Hälfte auf grünem Feld einen silbernen Wellenbalken als Versinnbildlichung des Rheinstroms (Rheinland). Auf der rechten Hälfte in rotem Feld ein springendes silbernes Pferd (Westfalen). Unten liegt in einer eingebogenen silbernen Spitze eine fünf-blätterige rote Rose mit goldenem Butzen und fünf goldenen Kelchblättern (Lippe). Das Wappen wurde am 5.2.1948 in seiner heutigen Form eingeführt und am 10.3.1953 mit dem "Gesetz über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge" gesetzlich verankert. Um die freie Verwendung des Wappens zu ermöglichen, dessen unbefugte Benutzung nach § 124 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom 2.1.1975 mit Strafe bedroht ist, gab der Innenminister am 17.2.1984 durch einen Runderlass ein verändertes "NRW-Wappenzeichen" zur Verwendung durch jedermann frei. Im Schild stehen die Figuren des Landeswappens als Konturen vor den grün-weiss-roten Landesfarben.
Zitat Ende NRW-Seite____________________________________________
Es gibt also offizielle Wappen, die nur der Wappenträger einsetzten darf, jemand anderes begeht tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit, die mit Strafe bedroht ist.
Wer aber auf sich was hält, sollte zumindestens Wappenzeichen für die Öffentlichkeit anbieten, die dem offiziellem Wappen zwar ähnlich sehen, deren Benutzung aber öffentlich erlaubt ist.
Gruss
Theo